Leistungen und Kosten

Hebammenleistungen werden in folgendem Rahmen von den Krankenkassen bezahlt :

  • Während der Schwangerschaft : Beratung, Vorgespräch zur Geburt, Hilfe bei Beschwerden, Vorsorgeuntersuchung, Laboruntersuchungen während der gesamten Schwangerschaft

  • Geburtsvorbereitungskurs in der Gruppe, max. 14 Stunden
  • Geburtshilfe: Kosten der Hausgeburt, Beleg- Klinikgeburt
  • Nach der Geburt : Wochenbettbesuche täglich bis zum 10. Tag nach der Geburt, danach bei Bedarf insgesamt weitere 16 Kontakte ( Besuche oder Telefonate) bis 8 Wochen nach der Geburt.
  • Stillberatung bis zum 9. Lebensmonat des Säuglings.
  • Rückbildungsgymnastik in der Gruppe, max. 10 Stunden

 

Folgende Leistungen werden regulär nicht von den Kassen übernommen, müssen also privat bezahlt werden:

  • Schwangerenyoga, Schwangerenschwimmkurse und ähnliches, wenn sie nicht Bestandteil eines Geburtsvorbereitungskurses sind
  • geburtsvorbereitende bzw. – erleichternde Akupunktur
  • Bereitschaftspauschale für Beleg- oder Hausgeburt
  • Kurse für werdende Eltern, Babymassage- schwimmen, PEKiP, Infoabende
  • selbstverschuldete Fehlstunden bei Geburtsvorbereitungs-und Rückbildungsgymnastikkursen
  • homöopathische Behandlung von Säuglingen und Kindern