Hebammenleistungen werden in folgendem Rahmen von den Krankenkassen bezahlt :
-
Während der Schwangerschaft : Beratung, Vorgespräch zur Geburt, Hilfe bei Beschwerden, Vorsorgeuntersuchung, Laboruntersuchungen während der gesamten Schwangerschaft
- Geburtsvorbereitungskurs in der Gruppe, max. 14 Stunden
- Geburtshilfe: Kosten der Hausgeburt, Beleg- Klinikgeburt
- Nach der Geburt : Wochenbettbesuche täglich bis zum 10. Tag nach der Geburt, danach bei Bedarf insgesamt weitere 16 Kontakte ( Besuche oder Telefonate) bis 8 Wochen nach der Geburt.
- Stillberatung bis zum 9. Lebensmonat des Säuglings.
- Rückbildungsgymnastik in der Gruppe, max. 10 Stunden
Folgende Leistungen werden regulär nicht von den Kassen übernommen, müssen also privat bezahlt werden:
- Schwangerenyoga, Schwangerenschwimmkurse und ähnliches, wenn sie nicht Bestandteil eines Geburtsvorbereitungskurses sind
- geburtsvorbereitende bzw. – erleichternde Akupunktur
- Bereitschaftspauschale für Beleg- oder Hausgeburt
- Kurse für werdende Eltern, Babymassage- schwimmen, PEKiP, Infoabende
- selbstverschuldete Fehlstunden bei Geburtsvorbereitungs-und Rückbildungsgymnastikkursen
- homöopathische Behandlung von Säuglingen und Kindern