Liebe Schwangere,
bitte meldet Euch rechtzeitig zu den Kursen bzw. für eine Wochenbettsbetreuung an, da unsere Kapazitäten begrenzt sind und kurzfristige Anfragen in der Regel nicht von uns übernommen werden können. Dies gilt insbesondere für Urlaubszeiten.
Keine Hebamme gefunden?
http://www.bhlv.de/de/startseite/musterbriefe-kranken
Neu: Zusammen schwanger – Vorsorge in der Gruppe
https://hebammenpraxis-am-steinlein.de/?page_id=3650
Erfolg für den Deutschen Hebammenverband: Eigenständige Schwangerenvorsorge von Hebammen ist gesichert!
02.03.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat klargestellt, dass die Mutterschafts-Richtlinien ausschließlich die ärztlichen Leistungen in der Schwangerenvorsorge und für Frauen im Wochenbett regeln – nicht jedoch den Betreuungsumfang durch Hebammen. Die in den Richtlinien enthaltene Aufzählung von Leistungen, die von den Ärzt*innen an Hebammen delegiert werden können, wurde entsprechend gestrichen.
Endlich! Der Deutsche Hebammenverband hat sich jahrelang dafür eingesetzt, dass die Richtlinien eindeutig formuliert sind. Der Erfolg stellt sicher, dass Hebammen eigenständig Schwangerenvorsorgen durchführen dürfen, ohne eine ärztliche Anweisung einzuholen. Die vorherige Formulierung hat in der Praxis oft zu Missverständnissen und zu Reibungen zwischen den Berufsgruppen geführt und zu einer Verunsicherung der Schwangeren, die sich häufig eine Betreuung durch beide Berufsgruppen wünschen.
Schwangere und Wöchner*innen haben die freie Wahl, Hebammenhilfe und ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen und müssen sich nicht für die eine oder andere Berufsgruppe entscheiden. Es bestehen weiterhin alle Voraussetzungen für eine interprofessionelle und kooperative Betreuung zugunsten einer optimalen Versorgung der Schwangeren. Die Klarstellung stärkt die Wahlfreiheit der Frauen und sorgt für Hebammen und Gynäkologie für eine lang erwartete Klarheit.
Deutscher Hebammen Verband zum internationalen Frauentag am 8. März
Raus aus dem Nischendasein und rein in die Mitte der Gesellschaft – zum Internationalen Frauentag am 8. März findet der Deutsche Hebammenverband (DHV) klare Worte: Geburten kennen keinen Lockdown. Sie passieren ständig und müssen verlässlich und gut begleitet werden. Wer Frauen-, Familien- und Kinderrechte stärken will, muss handeln: Jetzt ist die Zeit, politische Zielvorgaben wie das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ endlich umzusetzen.
Mit guter Geburtshilfe die Zukunft gestalten
„Wie Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das erste Lebensjahr nach der Geburt des Kindes erlebt und verarbeitet werden, prägt die Gesellschaft“, sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Wir legen heute den Grundstein für das gesellschaftliche Zusammenleben der Zukunft.“
Um gute Geburtshilfe zu ermöglichen und als unverrückbaren Wert in der Gesellschaft zu verankern, ist politische Entschlossenheit nötig. Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ enthält bereits seit seiner Veröffentlichung im Jahr 2016 die grundlegenden Forderungen zur nachhaltigen Stärkung der Geburtshilfe.
Eins-zu-eins-Betreuung für bessere Versorgung unter der Geburt
Das Gesundheitsziel formuliert den Weg zu einer frauenzentrierten Geburtshilfe von der Schwangerschaft über die Geburt bis ins Wochenbett. „In letzter Konsequenz bestätigt das Nationale Gesundheitsziel dabei auch unsere langjährige Forderung nach einer Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme während der Geburt. Dafür müssen Hebammenstellen bedarfsorientiert aufgestockt werden. Der Arbeitsalltag in den Kliniken muss nachhaltiger gestaltet und nicht zuletzt die Arbeit der Hebammen besser vergütet werden“, fordert Ulrike Geppert-Orthofer unter Berufung auf das im Januar veröffentlichte IGES-Gutachten zur Hebammenversorgung in den Kliniken.
Link zum IGES-Gutachten zur stationären Hebammenversorgung
Link zum Nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“
Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ wurde zwei Jahre von einer Expert*innengruppe erarbeitet und gemeinsam verabschiedet. Hintergrund war die Notwendigkeit, bei der Schwangerenvorsorge, der Geburtshilfe sowie im Wochenbett und bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes weitreichende Verbesserungen zu erreichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen unter anderem eine gesunde Schwangerschaft sowie eine physiologische Geburt ohne Interventionen ermöglichen und fördern. Weitere Ziele sind die Stärkung des frühen Wochenbetts und der frühen Elternschaft, die Unterstützung der Familienentwicklung während des ersten Jahres nach der Geburt sowie die Förderung der gesunden Entwicklung von Eltern und Kind.
Ultraschall und CTG bald nur noch erlaubt, wenn nötig?
3. Februar 2019
Der Gesetzgeber hat es ab 2021 wegen kindlicher Gesundheitsbelastung untersagt, Ultraschall (US) ohne medizinische Indikation durchzuführen. Grundlage dafür ist eine Verordnung vom 5. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt: die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (BGBl 2187-2196, Jahrgang 2018, Teil I Nr. 41)
Das bezieht sich auch auf das CTG-Schreiben, das bei 90 Prozent der Frauen ab Schwangerschaftsmitte durchgeführt wird, obwohl die Mutterschaftsrichtlinie und die medizinischen Leitlinien eine Routine-Anwendung der hochenergetischen Technologie nicht vorsieht. Alle Schallexpositionen, die über die medizinisch notwendigen Anwendungen hinaus gehen, gelten dann als Ordnungswidrigkeit.
Der Grund für das Verbot sei, dass Ultraschallwellen auf das Ungeborene nicht unerhebliche biophysikalische Auswirkungen haben, deren Folgen insbesondere für die Hirnentwicklung trotz eindrucksvoller Datenlage unterschätzt werden. Die Gefahren und Wirkungen auf Zellen und Gewebe wie Zellveränderung, -schädigung, Erwärmung und Bildung von dampfgefüllten Hohlräumen (Kavitation) waren zwar bekannt, wurden jedoch von vielfach von ÄrztInnen nicht angemessen berücksichtigt, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung von Dr. Otwin Linderkamp, em. Prof. für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Heidelberg, der 2017 eine Studie zur Sicherheit der pränatalen US-Diagnostik für das Kind durchgeführt hatte, Dr. Sven Hildebrandt, Prof. für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der Hochschule Fulda, und Irene Behrmann und Anna Groß-Alpers von Greenbirth e.V.
> mehr Info: www.greenbirth.de